Schornsteinfeger für die Fasssauna — Pflicht, Kosten & Ablauf der Abnahme
Du hast dich für eine Fasssauna mit Holzofen entschieden — Knistern, echter Rauch, finnisches Feeling. Großartig. Aber bevor du das erste Mal anheizt, steht ein Pflichttermin an: Der Bezirksschornsteinfeger muss deine Fasssauna abnehmen. Ohne seine Unterschrift darfst du den Holzofen nicht betreiben — und deine Versicherung zahlt im Brandfall keinen Cent.
Klingt bürokratisch? Ist es ein bisschen. Aber die gute Nachricht: Der Prozess ist einfach, günstig und schnell erledigt — wenn du ein paar Dinge beachtest. Dieser Guide erklärt alles, was du wissen musst: Wann Pflicht, was geprüft wird, was es kostet und wie du Ärger vermeidest.
Wann ist der Schornsteinfeger Pflicht?
Die Regel ist einfach: Feuer = Schornsteinfeger-Pflicht. Kein Feuer = keine Pflicht. Das ergibt sich aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung).
Holzofen
✅ Pflicht
Offene Verbrennung, Rauchgas, CO-Risiko
Elektroofen
❌ Keine Pflicht
Keine Verbrennung, kein Abgas
Gasofen
✅ Pflicht
Verbrennung, Abgase, selten bei Fasssaunen
Infrarot
❌ Keine Pflicht
Elektrisch, keine Verbrennung
Wichtig: Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob deine Fasssauna einen „echten" gemauerten Schornstein hat oder nur ein Rauchrohr durch das Fassdach. Jede Feuerstätte mit Abgasführung muss abgenommen werden.1
Vor dem Aufbau: Beratung einholen
Der häufigste Fehler: Die Fasssauna wird aufgebaut, der Ofen installiert — und dann ruft man den Schornsteinfeger. Der kommt, schüttelt den Kopf und sagt: „Das Rauchrohr ist zu niedrig" oder „Der Abstand zur Hecke ist zu gering." Jetzt muss nachgebessert werden — teuer und ärgerlich.
🏗️ Goldene Regel: VOR dem Kauf anrufen
Kontaktiere deinen Bezirksschornsteinfeger bevor du die Fasssauna bestellst. Beschreibe dein Vorhaben: Standort im Garten, gewünschter Ofentyp, ungefähre Maße. Er kann dir kostenlos oder für 30-50€ sagen, ob dein Plan funktioniert — und was du beachten musst. Diese 10-Minuten-Absprache spart dir unter Umständen hunderte Euro für Nachbesserungen.
So findest du deinen Bezirksschornsteinfeger:
- Online: schornsteinfeger.de → PLZ eingeben
- Beim Ordnungsamt deiner Gemeinde/Stadt nachfragen
- Im Grundstückskaufvertrag oder der letzten Nebenkostenabrechnung steht oft der Name
Ablauf der Erstabnahme — Schritt für Schritt
Die Erstabnahme ist die wichtigste Prüfung. Ohne sie darfst du den Holzofen nicht in Betrieb nehmen. So läuft sie ab:
Ruf deinen Bezirksschornsteinfeger an. Wartezeit: 1-4 Wochen je nach Region und Saison. Im Frühjahr ist Hochsaison (viele Neubauten), im Herbst weniger los.
Technisches Datenblatt des Ofens (CE-Kennzeichnung, Leistung, Abgaswerte), Aufbauanleitung, ggf. Herstellerzertifikat zur BImSchV-Konformität.
Der Schornsteinfeger prüft Ofen, Rauchrohr, Abstände, Dachdurchführung, Zugverhältnisse. Ggf. wird ein Probefeuer gemacht.
Bei Bestehen: schriftliche Abnahme. Unbedingt aufheben! Deine Gebäudeversicherung kann sie verlangen. Ohne Bescheinigung = kein Versicherungsschutz.
Was genau wird geprüft?
Der Schornsteinfeger prüft drei Bereiche: den Ofen selbst, die Abgasführung und die Sicherheitsabstände. Hier die wichtigsten Punkte:
Ofen & Zulassung
- CE-Kennzeichnung — ohne CE keine Abnahme. Alle namhaften Hersteller wie Harvia, EOS und Narvi liefern CE-zertifizierte Öfen
- BImSchV-Konformität — der Ofen muss die Emissionsgrenzwerte der 2. Stufe (seit 2015) einhalten
- Aufstellung — feuerfeste Unterlage, Mindestabstände zu brennbaren Wänden (typ. 20-50 cm je nach Ofen)
- Schutzelemente — Ofenblech, Hitzeschutzblende, ggf. Strahlungsschutz
Rauchrohr & Dachdurchführung
- Durchmesser — muss zur Ofenleistung passen (meist 115-150 mm bei Saunaöfen)
- Material — Edelstahl oder einwandiges Stahlrohr, innen glatt (kein Aluflexrohr!)
- Höhe über Dach — mindestens 40 cm über Dachfirst, in der Praxis oft 60-100 cm für guten Zug
- Dachdurchführung — feuerfeste Manschette oder Silikon-Dachkragen, Mindestabstand 20 cm zu brennbarem Material ringsum
- Regenschutz — Regenhaube oder Meidinger-Scheibe auf dem Rauchrohr
Sicherheitsabstände
- Zu Gebäuden: Mindestens 1 m (landesabhängig, teils mehr in der Landesbauordnung)
- Zu brennbaren Materialien: 40-50 cm rund um den Ofen
- Zu Grundstücksgrenzen: Rauchrohr-Mündung mindestens 15 m von Nachbar-Fenstern oder 1 m über deren Oberkante
- Zur Hecke/Bäumen: Kein Laub oder Zweige im Funkenflugbereich (2-3 m empfohlen)
⚠️ Häufige Durchfall-Gründe bei der Erstabnahme
- Rauchrohr zu niedrig (muss über den First ragen)
- Dachdurchführung nicht feuerfest (Billig-Manschetten aus dem Baumarkt)
- Ofen zu nah an Holzwänden — Hitzeschutzblende vergessen
- Keine technischen Unterlagen (CE-Bescheinigung, Datenblatt) vorhanden
- Selbstgebauter Ofen ohne Zulassung
Kosten im Überblick
| Leistung | Kosten | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Beratung vor Aufbau | 0-50 € | Einmalig |
| Erstabnahme | 50-100 € | Einmalig |
| Regelmäßige Kehrung | 40-80 € / Jahr | 1-2× jährlich |
| BImSchV-Messung | 30-60 € | Alle 2 Jahre |
| Feuerstättenschau | In Kehrgebühr enthalten | Alle 3,5 Jahre |
Gesamtkosten im ersten Jahr: 80-150 €. Laufende Kosten: 40-80 € pro Jahr für die Kehrung, plus alle 2 Jahre 30-60 € für die Emissionsmessung. Im Vergleich zu den laufenden Betriebskosten einer Fasssauna ist das ein minimaler Posten.
Zum Vergleich: Der Elektroofen spart zwar den Schornsteinfeger, verursacht aber höhere Stromkosten. Beim Holz- vs. Elektroofen-Vergleich relativieren sich die Schornsteinfeger-Kosten schnell.
BImSchV — Emissionsgrenzwerte für Saunaöfen
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt, wie sauber ein Holzofen verbrennen muss. Saunaöfen fallen als „Einzelraumfeuerungsanlage" unter diese Verordnung.
Grenzwerte (2. Stufe, seit 01.01.2015)
| Parameter | Grenzwert | Was es bedeutet |
|---|---|---|
| Feinstaub | ≤ 0,04 g/m³ | Partikelausstoß im Abgas |
| CO (Kohlenmonoxid) | ≤ 1,25 g/m³ | Unvollständige Verbrennung |
| Wirkungsgrad | ≥ 73% | Wie effizient das Holz verbrennt |
In der Praxis: Alle modernen Saunaöfen von Harvia, EOS, Narvi oder Finnwerk erfüllen diese Werte problemlos. Probleme gibt es nur bei:
- Sehr alten Gebrauchtöfen (vor 2010)
- Selbstgebauten Öfen ohne Prüfbescheid
- Import-Öfen ohne CE-/BImSchV-Nachweis
💡 Gut zu wissen
Saunaöfen werden deutlich seltener betrieben als Kaminöfen — typisch 2-4× pro Woche statt täglich. Deshalb sind die Emissionen in der Praxis sehr gering. Manche Bundesländer haben sogar vereinfachte Regeln für „gelegentlich betriebene Feuerstätten". Frag deinen Schornsteinfeger nach den lokalen Regelungen.2
Was passiert ohne Abnahme?
Kurz gesagt: nichts Gutes. Die Konsequenzen bei Betrieb ohne Schornsteinfeger-Abnahme:
Kein Versicherungsschutz
Gebäude- und Haftpflichtversicherung können bei Brand die Leistung komplett verweigern
Bußgeld
50-5.000 € Ordnungswidrigkeit (§24 SchfHwG)
Stilllegung
Schornsteinfeger kann sofortiges Nutzungsverbot aussprechen
Persönliche Haftung
Bei Personenschaden droht strafrechtliche Verantwortung
Die 50-100 € für die Erstabnahme sind im Vergleich zu diesen Risiken die beste Investition, die du bei deiner Fasssauna machen kannst.
Regelmäßige Kehrung & Prüfung
Nach der Erstabnahme ist es nicht vorbei. Dein Rauchrohr muss regelmäßig gekehrt werden — das verhindert Rußablagerungen, Glanzruß und im schlimmsten Fall einen Schornsteinbrand.
Kehr-Intervalle für Saunaöfen
- Ganzjährige Nutzung (2-4× pro Woche): 2× Kehrung pro Jahr
- Saisonale Nutzung (nur Oktober-März): 1× Kehrung pro Jahr
- Gelegentliche Nutzung (weniger als 1× pro Woche): 1× Kehrung pro Jahr
Die genauen Intervalle legt der Bezirksschornsteinfeger im Feuerstättenbescheid fest. Dieses Dokument bekommst du nach der Erstabnahme — es ist quasi der „TÜV-Bericht" deines Ofens.
Feuerstättenschau
Zusätzlich zur Kehrung findet alle 3,5 Jahre eine umfassendere Feuerstättenschau statt. Dabei wird die gesamte Anlage nochmals begutachtet — ähnlich wie bei der Erstabnahme, aber weniger aufwendig. Die Kosten sind in der Regel in den Kehrgebühren enthalten.
Checkliste: Vorbereitung für den Schornsteinfeger
Mit dieser Liste bist du optimal auf den Termin vorbereitet:
✅ Vor dem Termin bereithalten
- ☐ Technisches Datenblatt des Ofens (CE-Kennzeichnung, Leistung, Abgaswerte)
- ☐ BImSchV-Bescheinigung des Herstellers (meist im Lieferumfang)
- ☐ Aufbauanleitung mit Angaben zu Sicherheitsabständen
- ☐ Rauchrohr-Spezifikationen (Durchmesser, Material, Länge)
- ☐ Zugang zur Fasssauna und zum Rauchrohr (Leiter, falls nötig)
- ☐ Brennmaterial für ein eventuelles Probefeuer (trockenes Buchenholz)
- ☐ Standort-Foto oder Skizze mit Abständen zu Gebäuden und Grundstücksgrenze
Häufig gestellte Fragen
Braucht man einen Schornsteinfeger für die Fasssauna?
Nur bei Holzofen oder Gasofen — ja, gesetzliche Pflicht. Bei Elektroofen oder Infrarot: Nein. Die rechtliche Grundlage ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (§2 SchfHwG).
Was kostet der Schornsteinfeger für eine Fasssauna?
Erstabnahme: 50-100 €. Jährliche Kehrung: 40-80 €. BImSchV-Messung alle 2 Jahre: 30-60 €. Gesamtkosten im ersten Jahr: 80-150 €, danach 70-140 € alle zwei Jahre.
Kann der Schornsteinfeger die Fasssauna stilllegen?
Ja. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Betrieb ohne Abnahme kann er ein sofortiges Nutzungsverbot aussprechen und das Ordnungsamt informieren. In der Praxis kommt das selten vor — die meisten Schornsteinfeger setzen erst auf Beratung und Nachfrist.
Kann man den Schornsteinfeger frei wählen?
Teilweise. Die Erstabnahme und Feuerstättenschau (hoheitliche Aufgaben) muss der zuständige Bezirksschornsteinfeger machen. Kehrungen können seit 2013 auch von freien Schornsteinfegern erledigt werden — bei 1-2 Kehrungen pro Jahr lohnt der Wechsel aber selten.
Wie lange dauert die Erstabnahme?
30-60 Minuten vor Ort. Dazu kommt 1-4 Wochen Wartezeit auf den Termin. Plane also frühzeitig — idealerweise schon beim Fundamentbau.
Was ist bei einer gebrauchten Fasssauna?
Auch eine gebraucht gekaufte Fasssauna mit Holzofen braucht eine neue Erstabnahme am neuen Standort. Die alte Abnahme-Bescheinigung gilt nur für den alten Standort.
1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), §2 Abs. 1 — Pflicht zur Abnahme von Feuerungsanlagen
2 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), §§3-4 — Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen
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